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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bos – Ihre Kompetenz für Baurecht
in Düsseldorf-Benrath

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bos wurde bereits 1993 in Düsseldorf-Benrath gegründet nach einer zunächst ausschließlich wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit des Inhabers im internationalen Bereich für den Industriekonzern Thyssen und seine Tochtergesellschaften. Das Beratungsangebot wurde seitdem kontinuierlich ausgebaut, wobei die besonderen Interessen und Bedürfnisse der Mandanten stets im Fokus lagen und liegen. Die Klientel, die heute unsere Rechtsanwaltskanzlei kontaktiert, umfasst mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Der Schwerpunkt der Beratung liegt im Bau- und Architektenrecht, in allen Rechtsfragen des unternehmerischen Tagesgeschäfts, im Immobilien-und Grundstücksrecht, in vertragsrechtlichen Fragen sowie im Verkehrsrecht.

Die Philosophie unserer Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf-Benrath ist es, die Rechtsprobleme unserer Mandanten mit Wissen, Erfahrung und Engagement sicher, effizient und zügig zu lösen. Dabei legen wir Wert auf eine zeitnahe Konfliktlösung unter Berücksichtigung Ihrer privaten und unternehmenspolitischen Interessen.

Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei ist das (Private) Bau- und Architektenrecht, eine Spezialmaterie des Privatrechts, die durch eine Vielzahl rechtlicher Normen sowie durch Rechtsprechungsrecht geprägt ist und daher nicht unerhebliches Konfliktpotential birgt. Die Anwaltskanzlei Dr. Bos versteht sich auf diesem Spezialgebiet als Ihr direkter Ansprechpartner in allen Phasen der Umsetzung Ihres Bauvorhabens: Von der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung über die baubegleitende Rechtsberatung bis zur Beweissicherung und Schadenabwicklung mit der Klärung von Haftungsfragen und – falls notwendig – auch für die gerichtliche Vertretung.

Privates Baurecht und der Anwalt

Das Private Baurecht ist vom Öffentlichen Baurecht abzugrenzen. Während die Aufgabe des Öffentlichen Baurechts die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mittels bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften ist, dient das Private Baurecht der Wahrung privater Interessen der am Bau Beteiligten. Die Einhaltung der Regelungen des Privaten Baurechts unterliegt nicht der öffentlichen Bauaufsicht, sondern ist durch die Beteiligten selbst sicherzustellen. Dabei helfen wir Ihnen gerne!

Das Private Baurecht und die projektbegleitende Tätigkeit

Unser Leistungsangebot im Baurecht zielt auf den Bauherrn, Bauunternehmer und Architekten, Bauträger, Makler und sonstige Baubeteiligte. Unsere Kanzlei nimmt Ihnen auf Wunsch die Prüfung Ihrer Verträge mit den Baubeteiligten ab, weil darin bereits weitreichende, konfliktrelevante Weichenstellungen getroffen sein können. Deshalb kann es durchaus Sinn machen, bereits in dieser frühen Phase einen Teil des Baubudgets für Ihren Rechtsberater einzuplanen, der – anders als beispielsweise der zur Neutralität verpflichtende Notar – gezielt Ihre speziellen Interessen vertritt.

Während der Bauphase kümmern wir uns um anfallende Mängelrügen, Vergütungsfragen, Beweissicherungen, Haftungsfragen usw. Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich in erster Linie nach der Höhe des Streitwerts. Hierfür hält das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine gesetzliche Vergütungstabelle bereit. In Einzelfällen kann es sich im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung und Beratung anbieten, ersatzweise eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bos in Düsseldorf-Benrath berät Sie gerne ausführlich zum Baurecht und zu den für Sie entstehenden Kosten.

Das Private Baurecht und die rechtlichen Beziehungen

Die dem Bau- und Architektenrecht zugrunde liegende Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist werkvertraglicher Natur. Dabei verpflichtet sich der Unternehmer, gegen Entgelt die vertragstypischen Leistungen, die zur Herstellung und Leistung des Werks notwendig sind, zu erbringen. Die Hauptpflicht des Unternehmers liegt in der mangelfreien und rechtzeitigen Fertigstellung des Gebäudes oder Werkes. Zu den Hauptpflichten des Bauherrn zählen die Vergütung und Abnahme des vertragsgerecht hergestellten Werkes. Daneben bestehen Kooperationspflichten, Schutz- und Obhutspflichten ebenso wie Prüfungs- und Beratungspflichten. Verletzt der Unternehmer seine Vertragspflichten, darf er in der Regel zunächst nachbessern. Erst wenn das misslingt, kommen Schadensersatz- oder Minderungsansprüche und/oder sogar eine Kündigung des Bauvertrags in Betracht.

Um seine Mängelrechte erfolgreich durchzusetzen, ist es wichtig, die „Spielregeln des Baurechts“ zu kennen und das Fristenrecht zu beherrschen. Wichtige Rechtsmaterien des Privaten Baurechts sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinem Werkvertragsrecht, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie die umfangreiche Bau-Rechtsprechung. Bei der Sichtung und Prüfung der für Ihr Problem im Baurecht einschlägigen Vorschriften und Rechtsprechung steht Ihnen unsere Kanzlei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Besser früher als zu spät

Die rechtzeitige Einschaltung der Kanzlei Ihres Vertrauens kann oftmals helfen, langwierige und kostenintensive Gerichtsprozesse im Baurecht zu vermeiden. Insbesondere können nach einer Erstberatung die rechtlichen Weichen für Ihr spezielles Problem zielführend richtig gestellt werden. Das verhindert Zeit- und Rechtsverluste. Ihr Vertrauen ist unsere Verantwortung. Unsere Maxime ist Ihre Zufriedenheit mit der von uns erarbeiteten rechtlichen Lösung Ihres Falls. Sprechen Sie uns an. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bos in Düsseldorf-Benrath ist gerne für Sie da!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Dr. Rolf-Wilfried Bos Rechtsanwalt
Haydnstr. 53
40593 Düsseldorf (Benrath)

Telefon: 0211 / 71 45 27
Telefax: 0211 / 7 18 76 91
E-Mail: ra-dr.bos@t-online.de
Internet: dr-bos.de

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